IMI-Aktuell 2023/738

Sondervermögen: Illegal?

von: 15. November 2023

Drucken

Hier finden sich ähnliche Artikel

Wie heute bei Telepolis dargestellt wurde, könnte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Corona-Geldern auch weitreichende Konsequenzen für das Sondervermögen der Bundeswehr haben: „Zudem – und das kann weitere Folgen haben – stellt das Gericht fest: Sondervermögen dürfen nur in dem Haushaltsjahr, für das sie bereitgestellt wurden, eingesetzt werden. […]Somit stellt sich die Frage, was aus dem 100-Milliarden-Euro-Sondervermögen für die Bundeswehr wird, dessen Bereitstellung Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) Ende Februar 2022 im Zuge der ‚Zeitenwende‘ verkündet hat. Jeweils 20 Milliarden zusätzlich für fünf Haushaltsjahre.“ (jw)